Auf der Seite des Schulministeriums NRW ist zu Elternmitwirkung folgener Beitrag zu finden:

Eine gute partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Eltern und den Lehrerinnen und Lehrern ist eine wesentliche Voraussetzung für ein erfolgreiches Lernen und eine gute schulische Entwicklung jedes Kindes. Eltern und Lehrkräfte ergänzen einander in dieser Partnerschaft, indem sie sich über gleiche Ziele und Methoden der Bildung und Erziehung verständigen.

In Grundschulen gibt es für Eltern zahlreiche Möglichkeiten, in Arbeitskreisen gemeinsam mit Lehrkräften Ziele und Regelungen zu erarbeiten und festzulegen, die für das Lernen und Leben in der Schulgemeinschaft wichtig sind. Diese Regelungen können helfen, Konflikte zu vermeiden oder sie auf sinnvolle Weise zu lösen. Eltern und Lehrkräfte verständigen sich zum Beispiel auf Haus und Klassenordnungen, auf Verhaltensregeln für die Schule oder treffen Absprachen zu den Hausaufgaben. Neben der gemeinsamen Weiterentwicklung des Schulprogramms erarbeiten Eltern in vielen Schulen mit den Lehrkräften auch „Erziehungsvereinbarungen“, um eine lernfördernde und konfliktarme Atmosphäre zu schaffen.

Für eine gute Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Grundschule ist es wichtig, immer wieder das Gespräch mit den Lehrerinnen und Lehrern zu suchen. Gelegenheit dazu bieten die regulären Sprechstunden der Lehrkräfte oder vereinbarte Gesprächstermine. Vor allem die zweimal im Jahr stattfindenden Elternsprechtage sollten Eltern nutzen, um sich über die Leistungen und die persönliche Entwicklung ihres Kindes genau zu informieren, aber auch um über besondere Probleme und Belastungen des Kindes zu sprechen. Solche Informationen werden vertraulich behandelt und helfen dem Kind.” 

Quellehttps://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Schulformen/Grundschule/Elternmitwirkung/index.html

Das Kollegium der Clementinenschule freut sich über jeden, der sich im Schulleben einbringen möchte und kann! Wir und vor allem Ihre Kinder profitieren davon, wenn engagierte Eltern das Schulleben mit organisieren. Sie können sich als Klassenpflegschaftsvorsitzende(r) oder als Vertreter(in) wählen lassen. Zwei dieser Klassenpflegschaftsvertreter werden als Vertreter der Elternschaft in die Schulkonferenz gewählt. 

Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule. Sie setzt sich aus den gewählten Vertreterinnen und Vertretern der Eltern und der gewählten Lehrkräfte zusammen. Die Elternvertreter werden von der Schulpflegschaft und die Vertreter der Lehrerinnen und Lehrer von der Lehrerkonferenz gewählt. Die Schulkonferenz hat unter 200 Schüler/innen 6 Mitglieder, 3 Elternvertreter und 3 Vertreter des Lehrerkollegiums.

Die Schulkonferenz befasst sich mit grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule. Die vielfältigen Aufgaben der Schulkonferenz sind in § 65 SchulG geregelt. 

Einige Aufgaben der Schulkonferenz:

  1. Schulprogramm
  2. Maßnahmen der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung
  3. Abschluss von Vereinbarungen über die Kooperation von Schulen und die Zusammenarbeit mit anderen Partnern
  4. Festlegung der beweglichen Ferientage
  5. Einrichtung außerunterrichtlicher Ganztags- und Betreuungsangebote sowie die Rahmenplanung von Schulveranstaltungen außerhalb des Unterrichts
  6. Erprobung und Einführung neuer Unterrichtsformen
  7. Einführung von Lernmitteln und Bestimmung der Lernmittel, die im Rahmen des Eigenanteils zu beschaffen sind
  8. Grundsätze zum Umgang mit allgemeinen Erziehungsschwierigkeiten sowie zum Abschluss von Bildungs- und Erziehungsvereinbarungen
  9. Information und Beratung
  10. Wirtschaftliche Betätigung, Geldsammlungen und Sponsoring
  11. Wahl der Schulleiterin oder des Schulleiters
  12. Mitwirkung beim Schulträger 14. Erlass einer Schulordnung

 

Auch im Förderverein werden dringend Mitglieder und vor allem Vorsitzende benötigt. Hier haben Sie die Möglichkeit mitzuentscheiden, für welche Projekte Geld dazugegeben wird, ob es einen Schulausflug für die ganze Schule gibt oder ob neue Spielgeräte für unser Büdchen angeschafft werden.